Gewerbeversicherung
Mit Sicherheit unternehmerisch handeln
Unser Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen
Ob Haftungsansprüche, Sachschäden, Betriebsunterbrechung oder Cyberangriffe: Mit der passenden Gewerbeversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen umfassend vor finanziellen Risiken – strategisch durchdacht, individuell kombinierbar und exakt auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Betiebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese, notfalls auch gerichtlich, zurück.
Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Elektronikversicherung
Jeder Betrieb ist heute auf Technik angewiesen – von Computern, Laptops und Tablets bis hin zu Telefonen, Druckern oder Scannern. Täglich werden Programme genutzt und Daten verarbeitet.
Die Elektronikversicherung schützt nahezu alle elektronischen Geräte, Anlagen und Systeme. Dazu zählen unter anderem Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Kassen, Waagen sowie Bild-, Ton- und Medizintechnik. Auch fest installierte Datenträger wie Festplatten und Systemdaten sind mitversichert.
Abgedeckt sind Sachschäden und das Abhandenkommen der Geräte – etwa durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Vandalismus oder Sabotage. Ebenso versichert sind technische Schäden wie Überspannung, Kurzschluss, Konstruktions- oder Materialfehler sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag, Wasser, Sturm oder Hochwasser.
Optional ergänzt die Software-Versicherung den Schutz und übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung von Programmen und Daten sowie für Datenträger und Lizenzstecker.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt Eigentümer von Gewerbeimmobilien, vor den Risiken, die sich durch zum Beispiel Feuer-, Leitungswasser- oder Sturm/ Hagelschäden ergeben.
Ziel dieser Gewerbeversicherung ist die Kostendeckung für den Wiederaufbau oder die Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (z.B. Aufräumkosten nach einem Schaden).
Es besteht die Möglichkeit weitere Bausteine wie z.B.
- Elementarschadendeckung
- Grafittischäden
- Mietausfall
- Glasbruch
in die Gebäudeversicherung einzuschließen.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen, die sich durch Schäden ergeben können, die zum Beispiel durch Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- oder Sturm-/ Hagelschäden eintreten.
Versichert werden können, bis zu der vereinbarten Versicherungssumme, die technische und-/oder kaufmännische Betriebseinrichtung. Zudem können auch eigene und fremde Waren und Vorräte versichert werden.
Es besteht auch die Möglichkeit das Risiko Elementarschäden oder eine Glasbruchversicherung einzuschließen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bieten wir Ihnen auch gern an.
Maschinenversicherung
Maschinenkaskoversicherung für fahrbare Maschinen
Die Maschinenkaskoversicherung kann für fahrbare und transportable Maschinen wie Stapler, Bagger oder Kräne abgeschlossen werden.
Sie bietet Schutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen, unter anderem durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost oder Überschwemmung.
Maschinenversicherung für stationäre Maschinen
Für stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen wie Druckereimaschinen, Kompressoren oder Holzbearbeitungsmaschinen kann eine Maschinenversicherung abgeschlossen werden.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, beispielsweise durch Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler, Überspannung, Versagen von Mess- oder Sicherheitseinrichtungen sowie durch Sturm oder Frost.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung deckt das Risiko anfallender Kosten bei einem Rechtsstreit.
Sie übernimmt, bis zu einer vorher festgelegten Deckungssumme pro Rechtsfall, die Kosten für den Anwalt, die Zeugen und Honorare für Sachverständige, allgemein Gerichtskosten und – sollte es ein Schiedsspruch verlangen – die Kosten des Gegners.
Es gibt diverse Arten und Kombinationsmöglichkeiten der Firmenrechtsschutzversicherung.
Die bekanntesten sind:
- Firmenrechtsschutz
- erweiterter Strafrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz für Pkw und Nutzfahrzeuge
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Gewerbeimmobilie
- Privatrechtsschutz für den/die Geschäftsführer
Kfz-Versicherung / Flottenversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung gemäß PflVG. Alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen sie abschließen, sobald das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird.
Sie übernimmt Personen- und Sachschäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, und schützt so die Verkehrsopfer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle berechtigten Fahrer mitversichert. Neben dem Fahrer haftet auch der Halter des Fahrzeugs – unabhängig davon, ob ihn ein eigenes Verschulden trifft.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bestimmte Schäden am Auto abdeckt. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Teilkaskoversicherung eine freiwillige Absicherung.
In der Regel werden folgende Risiken von der Teilkaskoversicherung erfasst:
- Schäden verursacht durch Diebstahl
- Brand
- Hagel
- Wildunfälle (oft auch jegliche Art von Tieren)
- Maderbiss
- Glasbruch
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung kann als Erweiterung zu der Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Die zwei Hauptpunkte des Versicherungsschutzes sind:
- Schäden verursacht durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle)
GAP-Deckung
Die Ersatzleistung der Kasko-Versicherung basiert regelmäßig auf dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Die Ansprüche des Leasinggebers hingegen basieren auf dem kalkulatorischen Buchwert des Leasingvertrages, der gerade bei Nutzfahrzeugen oft über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Bei Leasingfahrzeugen besteht daher die Möglichkeit eine GAP-Versicherung abzuschließen, die im Schadenfall (Totalschaden oder Diebstahl) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert ausgleicht.
BBB-Schäden
Bei den BBB-Schäden handelt es sich um Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Diese können separat versichert werden, denn BBB-Schäden sind nicht in den Versicherungsschutz der Vollkasko-Versicherung eingeschlossen.
Bremsschäden
Bremsschäden, sind Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug entstehen.
Schadenbeispiel:
Aufgrund einer Vollbremsung entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden oder durch plötzliches, starkes Bremsen eintretende Beschädigungen durch schlecht gesicherte Ladung.
Betriebsschäden
Betriebsschäden sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen. Dies sind u.a. Schäden, die durch das Einknicken, Verwinden oder durch das Verrutschen der Ladung entstehen.
Schadenbeispiel:
Während der Fahrt öffnet sich eine nicht richtig verschlossene Motorhaube und beschädigt das Kfz. Durch eine überladene Hebebühne kommt es zum Schaden an der Konstruktion oder der Hydraulik des Kfz. Nicht ordnungsgemäß gesicherte Ware verrutscht und beschädigt das Fahrzeug.